Nachhaltigkeit und Klimaschutz Campus Fördermöglichkeiten
Förderprogramm zum Integrierten Klimaschutzkonzept

Förderprogramm zum Integrierten Klimaschutzkonzept

Grüner Park, im Hintergrund ist das Welfenschloss zu sehen. Grüner Park, im Hintergrund ist das Welfenschloss zu sehen. Grüner Park, im Hintergrund ist das Welfenschloss zu sehen.

Hintergrund und Ziele

Das Präsidium der LUH hat im März 2015 die Erarbeitung eines Integrierten Klimaschutzkonzepts beschlossen. 

Im Jahr 2022 wurde eine Aktualisierung und Erweiterung des Integrierten Klimaschutzkonzepts vorgenommen. Die Neufassung ist Anfang 2023 veröffentlicht worden. Hintergrund der Aktualisierung war der Beschluss zur Treibhausgasneutralität bis 2031 im Rahmen der Leitlinie für Klima- und Umweltschutz.

Um die an der LUH gesetzten Klimaschutzziele mit Nachdruck zu verfolgen, stehen ab dem Haushaltsjahr 2026 Gelder für die Umsetzung von Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzkonzepts zur Verfügung. 

Ziel des Förderprogramms ist die Förderung von Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzkonzepts die, 

  • zu einer messbaren Reduktion von CO2-Emissionen führen und/oder
  • bislang wenig oder unzureichend umgesetzt wurden bzw. noch in den Anfängen stecken („Anschubfinanzierung“)

Besonders förderwürdig sind darüber hinaus Projekte, die sich mit der energetischen Sanierung von Gebäuden, der Stärkung der biologischen Vielfalt, nachhaltiger Mobilität sowie der Anpassung des Campus an den Klimawandel befassen. Förderfähig sind auch Lehrprojekte, die zur nachhaltigen oder klimaangepassten Campusentwicklung beitragen.  

Rahmenbedingungen

  • Wie viel Geld steht für Anträge zur Verfügung?

    Pro Haushaltsjahr stehen maximal 300.000 Euro zur Förderung von Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzkonzepts zur Verfügung. Einzelanträge dürfen diese Summe nicht übersteigen. Anträge müssen eine Mindestfördersumme von 50.000 Euro aufweisen; Anträge unterhalb dieser Summe werden nicht gefördert.

  • Müssen sich die Projekte auf das Integrierte Klimaschutzkonzept beziehen?

    Ja, alle Anträge müssen einen direkten Bezug zu mindestens einer Maßnahme des Integrierten Klimaschutzkonzepts der LUH aufweisen. Siehe hierzu auch das Antragsformular. Es ist darzustellen, inwieweit das Projekt zu einer Reduktion von CO2-Emissionen führt. Alternativ sind auch solche Projekte förderfähig, die sich auf Maßnahmen beziehen, die bislang wenig oder unzureichend umgesetzt wurden bzw. noch in den Anfängen stecken („Anschubfinanzierung“). 

    Auch Lehrprojekte, die zur nachhaltigen oder klimaangepassten Campusentwicklung beitragen (z. B. Gebäude, Außengestaltung), sind besonders förderwürdig. Fachübergreifende bzw. interdisziplinäre Projekte werden dabei priorisiert. Gefördert werden ausschließlich Konzepte mit langfristiger Wirkung und/oder innovativem Charakter („Leuchtturmprojekt“).

    Das Green Office steht für eine Beratung gerne zur Verfügung.

  • Wie reiche ich die Anträge ein?

    Die Anträge reichen Sie bitte beim Green Office der LUH ausschließlich in digitaler Form über die Mailadresse greenoffice@uni-hannover.de ein. Formularvorlagen für die Anträge finden Sie hier.

  • Nach welchen Kriterien werden die Anträge beurteilt?
    • Einhaltung der Vorgaben des Förderprogramms (z. B. Antragshöhe, Laufzeit)
    • Bezug zum Integrierten Klimaschutzkonzept
    • Innovationsgrad des Vorhabens
    • Klimaschutzpotenzial (quantitativ/qualitativ)
    • Machbarkeit des Vorhabens
    • Kosten-Nutzen-Relation
    • Tragweite des Vorhabens und Multiplikatoreffekt
    • Verstetigung bzw. Langfristigkeit des Vorhabens  
  • Wann erhalte ich die bewilligten Mittel?

    Die Mittelzuweisung an die antragstellende Einrichtung erfolgt nach Bewilligung der Maßnahme. Diese erfolgt in der Regel zu Beginn des auf die Antragsfrist folgenden Semesters. 

  • Wie lang darf die Projektlaufzeit maximal sein?

    Die Projektlaufzeit soll zwei Jahre nicht überschreiten. Idealerweise erfolgt die Verausgabung der Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr, für das die Mittel beantragt wurden.

  • Wie sind die Antragsfristen und wann erhalte ich eine Rückmeldung zu meinem Antrag?

    2026 gibt es zwei Antragsfristen: Anträge können bis zum 15.06.2026 und bis zum 01.11.2026 eingereicht werden. Eine Rückmeldung erhalten die Antragstellenden bis zum Beginn des darauffolgenden Semesters (01.10.2026 bzw. 01.04.2027). 

    In den darauffolgenden Jahren gibt es nur eine Antragsfrist pro Jahr. Die Anträge können jeweils zum 01.11. eines jeden Jahres für das darauffolgende Haushaltsjahr gestellt werden.

  • Wer kann einen Antrag stellen?

    Alle Einrichtungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LUH können einen Antrag stellen. Studentische Projekte werden über das Förderprogramm nicht gefördert.

  • Wer entscheidet über die Förderung von Anträgen?

    Das Team des Green Office berät unter Mitwirkung der Senats-AG Nachhaltigkeit über die eingegangenen Anträge, prüft den Bezug zum Integrierten Klimaschutzkonzept der LUH sowie die Übereinstimmung mit den Zielen des Förderprogramms und spricht gegenüber dem Präsidium anschließend eine Empfehlung aus. Das Präsidium entscheidet über die Förderung der Anträge. 

  • Muss am Ende der Projektlaufzeit ein Abschlussbericht erstellt werden und was passiert nach dem Projektende?

    Am Ende der Projektlaufzeit ist ein Abschlussbericht zu erstellen inkl. graphischer Dokumentation (Fotos, Video). Über abgeschlossene Maßnahmen wird u. a. über die Website des Green Office berichtet. Eine Formularvorlage für den Abschlussbericht finden Sie hier

    Nach Abschluss der Maßnahme erfolgt eine Prüfung der sachgemäßen Mittelverwendung über das Green Office in Abstimmung mit Dezernat 5. Bewilligte und nicht verausgabte Mittel fließen zur weiteren Verwendung zurück in das Förderprogramm. Sofern eine antragstellende Einrichtung mehr Mittel ausgegeben hat als bewilligt, muss sie die Mehrausgaben aus eigenen Mitteln finanzieren. 

Unterlagen

Über den rechten Link können Sie eine Vorlage für das Antragsformular als Word-Dokument zum Ausfüllen downloaden.
Über den rechten Link können Sie eine Vorlage für den Abschlussbericht als Word-Dokument zum Ausfüllen downloaden.

Kontakt

Green Office
Adresse
Wilhelm-Busch-Straße 4
1. OG
30167 Hannover
Gebäude
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