Hintergrund und Ziele
Das Projekt „LIFT – Global Inspirations for Local Transformation“ wird über das Programm „Potenziale strategisch entfalten“ vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) gefördert.
Am Campus der LUH sollen im Rahmen der Leibniz Campus Labs, als Teilprojekt von LIFT, realitätsnahe Experimente und Demonstratoren entstehen. Die Förderung soll Institute und Einrichtungen der LUH unterstützen, diese auf dem Campus einzurichten und zu betreiben. Alle Experimente und Demonstratoren werden auf einer virtuellen Campus-Plattform dargestellt, die verschiedene Zielgruppen der LUH wie Studierende, Lehrende, Forschende, Mitarbeitende und der Zivilgesellschaft wie Bürger*innen, Wirtschaftsakteur*innen, öffentliche Institutionen, Schüler*innen und Lehrer*innen ansprechen soll.
Mit der Förderung für die Leibniz Campus Labs sollen an der LUH Realexperimente, Demonstratoren sowie Transformationswissen für Nachhaltigkeit und Innovationen entwickelt, realisiert, etabliert und kommuniziert werden.
Die Leibniz Campus Labs nehmen Bezug und leisten wesentliche Beiträge zu den LUH Leitlinien und Strategien in den Bereichen Nachhaltigkeit und Klimaschutz und ggf. zu weiteren Strategiepapieren der LUH. Übergeordnetes Ziel ist es, die LUH als Leuchtturm für die Nachhaltig-keitstransformation zu positionieren.
Die Realexperimente und Demonstratoren sollen Forschung im Sinne der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen sowohl für Lehrzwecke als auch für die Öffentlichkeit greifbar und erlebbar machen. Sie sollen somit einerseits Wissen über Nachhaltigkeit vermitteln. Andererseits sollen sie Fähigkeiten, Werte und Innovationen fördern, die aktiv zur Lösung von Herausforderungen im Bereich der Nachhaltigkeitstransformation auf dem Campus beitragen. Die Einbindung der Studierenden in die Labs zur Förderung von Lösungsfähigkeiten komplexer Probleme sowie des forschungs- und projektbasierten Lernens trägt zur Umsetzung dieser Kernelemente der LUH Lehrverfassung 2023 bei.
Rahmenbedingungen
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Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Wissenschaftler, Wissenschaftlerinnen und Lehrende der LUH. Studierende und Lehrbeauftragte sind in diesem Programm nicht antragsberechtigt.
Die Einbindung von Studierenden in Entwicklung, Umsetzung und Betrieb der Realexperimente bzw. Demonstratoren ist erforderlich.
Die Verantwortlichkeit für die Realexperimente und Demonstratoren obliegt, auch nach dem Abschluss des Projekts bzw. der Förderung, der Einrichtungsleitung.
Inter- und transdisziplinäre Demonstratoren und Realexperimente werden bevorzugt betrachtet. Eine gemeinsame Antragstellung verschiedener Fachrichtungen und ggf. internationale Ausrichtung sind erwünscht.
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Fördervolumen, Förderfähige Kosten, Mindest- und Höchstbeträge
Es stehen während der Gesamtprojektlaufzeit bis Ende 2030 Personalmittel für 1,5 Stellen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (FwN) und Sachmittel in Summe von 320.000 € brutto zur Verfügung.
Die Notwendigkeit des Einsatzes von Personal- und Sachmitteln für Planung, Realisierung und langfristige Nutzung des Realexperimentes / Demonstrators ist bei der Antragstellung zu erläutern.
Förderfähige Personalmittel:
- Aufstockung bis zu einem Anteil von max. 50% von Stellen bis max. E13 FwN i. d. R. für max. ein Jahr der Projektlaufzeit (Durchschnittssatz LUH 2026 mit 2% Steigerung pro Jahr, kein Stammpersonal – es sei denn: befristete Stundenaufstockungen oder befristet eingestellte Ersatzkraft)
- Studentische Hilfskräfte, pro Antrag i. d. R. max. eine Hilfskraft mit max. 40 Stunden / Monat für max. ein Jahr der Projektlaufzeit
Förderfähige Sachmittel:
Grundausstattung ist generell nicht förderfähig. Die Kosten für Sachmittel sind i. d. R. auf mind. 5.000 – max. 50.000 € (brutto) pro Antrag begrenzt.
Beantragt werden können Mittel für Entwicklung, Bau, Inbetriebnahme und Präsentation von Demonstratoren sowie die Durchführung von Realexperimenten wie z. B.:
- Materialien
- Geräte (genaue Bezeichnung im Einzelnen erforderlich, Preise inkl. aller Nebenkosten, laufende Kosten wie z.B. für Energieverbrauch, Versicherungen, Wartungen, Reparaturen und Ersatzteile sind nicht förderfähig)
- Durchführung von Workshops und Veranstaltungen
- Reisen (Darstellung des Projektbezugs erforderlich, keine pauschale Beantragung)
- Werkverträge (in Ausnahmefällen nach vorheriger Rücksprache)
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Antrags- und Auswahlverfahren, Förderzeitraum, Mittelbereitstellung und -abruf
Über die Gesamtprojektlaufzeit von LIFT soll jährlich eine Ausschreibung veröffentlicht werden. Die letzte Ausschreibung ist für 2029 geplant. Für die erste Ausschreibung in 2026 ist folgendes vorgesehen:
Beantragungszeitraum: In 2026 können Anträge von April bis 15.07.2026 gestellt werden.
Förderdauer und -beginn: Die Förderdauer beträgt i. d. R. ein Jahr pro Antrag und beginnt i.d.R. zum Wintersemester am 01.10.2026
Antragseinreichung: Die Einreichung der Anträge erfolgt mit den zur Verfügung gestellten Dokumenten (Antragsformular und Kalkulationstabelle) per Mail an greenoffice@zuv.uni-hannover.de.
Auswahlverfahren: Unter Mitwirkung der Senats AG Nachhaltigkeit berät das Team des Green Office über die eingegangenen Anträge, prüft deren Übereinstimmung mit den Zielen des Förderprogramms und spricht eine Empfehlung an das Entscheidungsgremium aus.
Bewilligung: Im September 2026 werden die Antragstellenden über die Bewilligung oder Ablehnung des eingereichten Antrages informiert.
Mittelbereitstellung und -abruf: Die Mittelbereitstellung soll planmäßig zum Projektstart erfolgen. Der Mittelabruf erfolgt gemäß MWK Regularien alle zwei Monate jeweils zum 15. eines geraden Monats.
In begründeten Ausnahmefällen kann bei Projekten mit z. B. baulich erforderlichen Maßnahmen eine längere Laufzeit von bis zu max. drei Jahren gewährt werden. Das Dezernat 3 wird beim Auswahlverfahren von Projekten mit Bezug zum Gebäudemanagement eingebunden. Je nach Art des Vorhabens können ggf. weitere Antragsunterlagen wie z. B. zum Bauverfahren in Abstimmung mit dem Antragstellenden und Dezernat 3 nachgefordert werden. Dem Antrag ist ggf. eine ausführliche Begründung beizufügen, wenn von der Regellaufzeit (= ein Jahr) abgewichen werden soll.
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Folgende Leistungen sind im Rahmen der Förderung zu erbringen
- Realisierter Demonstrator inkl. Nutzungs-, Wartungs- und Bedienungsanleitung und/oder durchgeführtes Realexperiment inkl. Anleitung zur Durchführung.
- halbjährlich gemäß Vorlage: kurzer fachlicher Statusbericht und Verwendungsnachweis
- Vier Wochen nach Projektende ist ein schriftlicher Abschlussbericht gemäß Vorlage inkl. Foto- und/oder Videodokumentation, in der die praktische Anwendung des Realexperiments / Demonstrators gezeigt wird, einzureichen.
- Öffentlichkeitsarbeit und Aktivitäten zur Wissenschaftskommunikation mit Unterstützung durch das Leibniz Science Communication LAB des Referats für Kommunikation und Marketing.
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Definitionen und Beispiele für Realexperimente und Demonstratoren
Die zu realisierenden Realexperimente und Demonstratoren sollen verschiedenste Herangehensweisen und sowohl technische als auch nicht-technische Lösungsansätze für Nachhaltigkeit und erhöhter Ressourceneffizienz in allen Bereichen von Forschung, Lehre, Mobilität, Gebäudeinfrastruktur uvm. aufzeigen, sichtbarmachen, praktisches Erfahren ermöglichen usw.
„Realexperimente“ sollen sich an der Definition des Netzwerks „Reallabore der Nachhaltigkeit“ orientieren: „Realexperimente […] bieten Raum, um gemeinsam ein nachhaltiges Leben für heute und morgen zu entwickeln, zu erproben und zu erforschen. Durch den transdisziplinären und partizipativen Ansatz sind Realexperimente oder Nachhaltigkeits-Experimente stark prozessorientiert. Sie sollen […] Synergien und Konflikte zwischen einzelnen und bislang voneinander unabhängigen Nachhaltigkeitslösungen erkennen und bearbeiten. Oberstes Ziel ist, die Entwicklung künftiger Kulturen der Nachhaltigkeit anzustoßen und zu unterstützen – und wo möglich, bereits heute schon zu leben.“ Quelle: https://www.reallabor-netzwerk.de/faq.php (externer Link)
Als „Demonstrator“ sollen Modelle, Geräte, Experimente, Aufbauten, Simulationstools und Versuche oder auch Prototypen realisiert werden, die neue Konzepte, Technologien, Ideen etc. für Nachhaltigkeitsmaßnahmen am Campus physisch und / oder virtuell veranschaulichen, praktisch anwenden und testen sowie sichtbar machen.
Beispielhafte Themen für Realexperimente und Demonstratoren können sein:
- Forschungs- und Entwicklungsansätze für Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimawandelanpassung mit Bezug zum Campus
- Innovative Speichertechnologien
- Integration von erneuerbaren Energien und / oder Begrünung kombiniert mit effizienten Bewässerungssystemen in Dach / Fassade
- Nutzung von Geothermie für die Gebäudebeheizung und -kühlung sowie Prozessenergie
- Simulationsmodelle und -tools mit Bezug zur Nachhaltigkeitstransformation auf dem Campus
- nachhaltige Ernährung
- New Work Ansätze für neue Formen der Zusammenarbeit in allen Bereichen der LUH bei gleichzeitig optimierter Flächennutzung am Campus
- Kommunikation, Kollaboration, Wissenstransfer und Wissenschaftskommunikation für die Nachhaltigkeitstransformation des Campus
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Weitere Hinweise zur Mittelverwendung
- Bei der Verwendung der Mittel sind alle relevanten LUH-Rundschreiben jeweils in der gültigen Fassung zu beachten: Vademecum (interner Link)
- Zu Vergabe- und Einkaufsrichtlinien sind insbesondere zu beachten:
- 61/2024 „Wirtschaftlichkeitsuntersuchung“ (Rundschreiben/Dezernat_5_-_Finanzen/2024-61.pdf (interner Link)
- 33/2025 „Haushaltsrechtliche Bestimmungen“ (Rundschreiben/Dezernat_5_-_Finanzen/2025-33.pdf (interner Link) sowie
- 39/2025 „Zusammenstellung der allg. Einkaufsregeln“ (Rundschreiben/Dezernat_5_-_Finanzen/2025-39.pdf (interner Link)
- Reisekosten nach den Vorschriften der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (Rundschreiben/Dezernat_5_-_Finanzen/2025-03.pdf (interner Link)
- Für Realexperimente und Demonstratoren, die mit baulichen Maßnahmen verbunden sind, ist das Rundschreiben 09/2025 „Bauliche Veränderungen (interner Link)“ zu beachten. Gerne unterstützt das Green Office (Ansprechperson: Frau Annette Bähr) die Antragstellenden bei der Kontaktaufnahme zu Dezernat 3.
- Werden für die Umsetzung größerer Realexperimente und Demonstratoren verschiedene Fördermöglichkeiten (z. B. EU-Mittel, Mittel des Landes oder der Region Hannover oder der LUH) genutzt, ist darzulegen, welche Teilmaßnahmen aus welchem Programm gefördert werden sollen bzw. ggf. bereits gefördert werden. Eine Doppelförderung ist generell ausgeschlossen.
- Bei der Verwendung der Mittel sind alle relevanten LUH-Rundschreiben jeweils in der gültigen Fassung zu beachten: Vademecum (interner Link)
Unterlagen
Kontakt
1. OG
30167 Hannover
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